Import eines Neufahrzeuges aus einem EU-Land
Sie haben ein neues Fahrzeug aus einem Land der EU gekauft und möchten dieses in unserem Landkreis zulassen.
Notwendige Unterlagen:
- einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass. Bei Zulassung auf ein Personengewerbe ist zusätzlich die Gewerbeanmeldung vorzulegen.
- Bei der Zulassung auf eine Firma, einen gültigen Handelsregisterauszug und die Vollmacht einer unterschriftsberechtigten Person der Firma.
- Bei Minderjährigen die Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtigten und deren Ausweise. [Formular - Siehe unten]
- Bei Vereinen ist ein Vereinsregisterauszug und die Bestimmung einer verantwortlichen Person, die als Fahrzeughalter eingetragen wird, erforderlich. Diese Person hat sich auszuweisen.
- Bei Vereinigungen (GbR) ist ein Nachweis über die Vereinigung und die Bestimmung einer verantwortlichen Person, die als Fahrzeughalter eingetragen wird, erforderlich. Diese Person hat sich auszuweisen. [Formular - Siehe unten]
- Von allen Beteiligten der Vereinigung sind Unterschriften und Kopien der gültigen Ausweisdokumente vorzulegen.
- eVB-Nummer von Ihrer Versicherung (früher: Doppelkarte)
- Umsatzsteuererklärung bei Fahrzeugen aus EG-Mitgliedsstaaten
- EG-Typgenehmigung oder Zulassungsbescheinigung Teil II (Fz.-Brief)
- Können die Daten nicht aus der EG-Typgenehmigung übernommen werden, technisches Datenblatt vom TÜV
- Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren . [Formular - Siehe unten]
- Bei privatem Import, Vorführung des Fahrzeugs nach der Kennzeichenzuteilung und vor Ausgabe der Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Kfz-Zulassungsbehörde. Ansonsten Händlerbestätigung
- Besitznachweis (Original-Kaufvertrag beziehungsweise Original-Rechnung)
- gegebenenfalls Vollmacht für eine/n Beauftragten [Formular - Siehe unten].
Informationen des BayernPortals: